Sie haben noch Fragen zu ZivildienstPlus? Auf dieser Seite haben wir für Sie zahlreiche Antworten zusammengestellt:
Teilnehmen kann jeder, der seine Zivildienstzeit aktiv nutzen möchte. Sie sollten allerdings bestimmte Voraussetzungen mitbringen wie ein hohes soziales Engagement, die Bereitschaft zur Übernahme eines Projektes und den festen Willen drei Monate über die Dienstzeit hinaus in sozialen Einsatzfeldern mitzuwirken.
ZivildienstPlus dauert genau zwölf Monate: neun Monate Zivildienst plus drei Monate freiwilliges Praktikum. Start ist in der Regel am 1. September eines Jahres.
Das Praktikumsgeld in den drei Monaten orientiert sich an der Höhe des Zivildienstentgeltes in der dritten Soldstufe, d. h. ca. 580,00 € monatlich.
Das ist im Einzelfall mit der Dienststelle, in der Sie Ihren ZivildienstPlus leisten, zu klären.
In den neun Monaten des Zivildienstes wird kein Kindergeld gezahlt, weil es sich um eine staatliche Leistung handelt. Ob in den drei folgenden Monaten ein Anspruch besteht, ist im Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch, wenn das Einkommen 7.680,00 € im Jahr nicht übersteigt.
Nähere Auskünfte erteilt die Kindergeldkasse unter Telefon: 0180 1 54 63 37.
Ja. Nähere Auskunft erteilt das Innenministerium, Telefon: 04 31 / 988-2753.
Über das Bürgertelefon des Amtes für Wohnen und Grundsicherung erhalten Sie ebenfalls Informationen, Telefon: 04 31 / 901-2382.
Für das an den Zivildienst anschließende Praktikum muss eine Lohnsteuerkarte vorgelegt werden. Sie erhalten sie beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde, bei der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ja. Es besteht während der gesamten Zeit Versicherungsschutz. Während des neunmonatigen Zivildienstes haben Zivildienstleistende einen Anspruch auf unentgeltliche Heilfürsorge. Weitere Informationen hierzu gibt es unter www.zivildienst.de. Während des anschließenden Überbrückungspraktikums besteht dann Versicherungsschutz bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Wenn Sie an ZivildienstPlus teilnehmen möchten, sollten Sie eine der Info-Veranstaltungen besuchen, die jeweils am Anfang eines Jahres angeboten werden. Da an diesen Info-Veranstaltungen Vertreter aus Dienststellen, Verwaltungsstellen für den Zivildienst und Bildungsträgern teilnehmen, können Sie sich rundherum informieren.
Wenn Sie sich dann für eine Dienststelle entscheiden haben, in der Sie gern Ihren Zivildienst leisten möchten, wenden Sie sich direkt an die jeweilige Einrichtung.
Sobald Sie wissen, in welcher Einrichtung Sie Ihren ZivildienstPlus leisten möchten, vereinbaren Sie mit dem Zivildienstbeauftragten einen Termin für eine Hospitation. Je nach Größe der Dienststelle dauert die Hospitation einen Tag (mindestens) oder – bei einer großen Einrichtung – auch zwei oder drei Tage. An diesem Tag lernen Sie die Einrichtung und Ihre späteren Tätigkeiten ein wenig kennen.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie gern ZivildienstPlus in dieser Einrichtung machen möchten, vereinbaren Sie mit dem Zivildienstbeauftragten einen Termin für ein Bewerbungsgespräch. Einige Einrichtungen verlangen unter Umständen eine schriftliche Bewerbung. Das ist mit dem Zivildienstbeauftragten zu klären.
Start von ZivildienstPlus ist am 1. September. Ihre Bewerbung sollten Sie bis zum 31. Mai des Jahres abgegeben, bzw. mit der Einrichtung Kontakt aufgenommen haben.
Ja. ZivildienstPlus heißt neun Monate Zivildienst plus drei Monate (Überbrückungs-)Praktikum. Für die drei Monate, die an Ihren Zivildienst anschließen, erhalten Sie eine Praktikumsvereinbarung, in der Beschäftigungszeiten, Praktikumsgeld usw. festgeschrieben sind. Diese Zeit wird Ihnen selbstverständlich anerkannt.
Als Abschluss ZivildienstPlus erhalten Sie ein Zertifikat mit einer ausführlichen Dokumentation Ihrer Arbeit. Damit haben Sie die Bescheinigung, zwölf Monate im sozialen Bereich tätig gewesen zu sein. Diese Zeit wird Ihnen anerkannt, wenn Sie zum Beispiel eine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger machen möchten.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern.
Der Zivildienst gilt als Wartezeit, wenn dieser nach dem Abitur geleistet wird. Machen Sie erst Zivildienst und holen dann das Abitur nach, gilt er nicht als Wartezeit.
12 Monate ZivildienstPlus werden mit zwei Wartesemestern angerechnet. Infos zum Thema "Wartesemester" gibt es u. a. bei http://www.studiengang-verzeichnis.de/erstsemester/lexikon/wartesemester.html.
Auskünfte erteilt das für Ihren Kreis zuständige Kreiswehrersatzamt. Eine Liste der Kreiswehrersatzämter finden Sie auf den Internetseiten der Territorialen Wehrverwaltung unter www.terrwv.bundeswehr.de ›› Aufgaben ›› Wehrersatzwesen ›› Was ist ein Kreiswehrersatzamt ›› Übersicht aller Kreiswehrersatzämter.
Für die Städte Kiel und Neumünster sowie für die Kreise Ostholstein, Plön, Segeberg und Stormarn ist das Kreiswehrersatzamt Kiel zuständig:
Kreiswehrersatzamt Kiel
Rostocker Straße 2
24106 Kiel
Tel. +49 (0)4 31 / 3 84-7846 (Frau Thöm)
Tel. +49 (0)4 31 / 3 84-7845 (Frau Hempel)
KWEAKiel@Bundeswehr.org
Das Kreiswehrersatzamt Schleswig ist zuständig für die Stadt Flensburg sowie die Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und Steinburg:
Kreiswehrersatzamt Schleswig
Moltkestraße 36-38
24837 Schleswig
Tel. +49 (0)46 21 / 8 52-0
KWEASchleswig@Bundeswehr.org
Das Kreiswehrersatzamt Bad Oldesloe ist zuständig für die Hansestadt Lübeck:
Kreiswehrersatzamt Bad Oldesloe
Berliner Ring 13-15
23843 Bad Oldesloe
Tel. +49 (0)45 31 / 8 87-0
KWEABadOldesloe@Bundeswehr.org
Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer finden Sie unter www.zivildienst.de.
Dann rufen Sie uns an! Wir beantworten gern alle weiteren Fragen oder kümmern uns darum, dass Sie eine Antwort erhalten. Kontakt